Schon 1363 wird das Wäldchen als uff Nunborn erwähnt. Dieser Name weist auf eine sich immer erneuernde Quelle hin.
Vom damaligen Besitzer Dr. Stallmann erbte der frühere Kreis Oppenheim, zu dem Wörrstadt bis 1938 gehörte, im Jahr 1922 den in der Gemarkung Wörrstadt gelegenen Neuborn.
Seine Auflage lautete: Der Kreis Oppenheim darf diesen Grundbesitz niemals veräussern, belasten oder verpachten. Derselbe hat vielmehr die Auflage, die vorhandene Anlage, so wie sie jetzt ist, als Walderholungs- und Ausflugs- und Vogelschutzanlage oder Naturschutzpark weiter bestehen oder fortbilden zu lassen.