Ob Wanderer oder Radfahrer, alleine oder in der Gruppe. Entlang der Hiwweltour und durch den Neuborn Wörrstadt. Auch die sportlichsten Naturfreunde wissen eine Ruhepause zu schätzen.
Hier können Sie ein bisschen die Zeit vergessen, die zurückliegende Strecke Revue passieren lassen und sich auf die nächsten Kilometer vorbereiten.
Von einer kühlen Limonade bis zum frisch gezapften Bier halten wir alle Arten von erfrischenden Getränken für Sie bereit.
Neu „aufgetankt“ wird Ihnen der Rest Ihres Ausflugs leicht fallen. Schwer fallen wird es Ihnen aber, uns wieder zu verlassen – dafür sorgen unsere freundlichen Servicekräfte, die Sie im ganz besonderen Ambiente unserer Waldgaststätte verwöhnen.
Vom damaligen Besitzer Dr. Stallmann erbte der frühere Kreis Oppenheim, zu dem Wörrstadt bis 1938 gehörte, im Jahr 1922 den in der Gemarkung Wörrstadt gelegenen Neuborn.
Seine Auflage lautete: Der Kreis Oppenheim darf diesen Grundbesitz niemals veräussern, belasten oder verpachten. Derselbe hat vielmehr die Auflage, die vorhandene Anlage, so wie sie jetzt ist, als Walderholungs- und Ausflugs- und Vogelschutzanlage oder Naturschutzpark weiter bestehen oder fortbilden zu lassen.
Am 30.11.1960 stellte die zu dieser Zeit zuständige Bezirksregierung für Rheinhessen den Neuborn als Naturdenkmal unter Schutz.
In § 28 Abs.2 des Bundesnaturschutzgesetzes steht:
Die Beseitigung des Naturdenkmals, sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Massgabe näherer Bestimmungen verboten.
Diesem Gedanken fühlen wir uns als Betreiber der Waldgaststätte Neuborn verbunden.